Es hat gebrannt!
Viel Aufregung - viele Fragen!
 
 
  In Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus hat es gebrannt. Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben. Auf der dieser Seite geben wir Ihnen wichtige Tipps, die Ihnen helfen, die unmittelbar anstehenden Probleme zu lösen.

Nach einem Brand ...

Bei einem Brand entstehen grundsätzlich Schadstoffe. Die meisten dieser Schadstoffe sind gasförmig und können durch ausreichende Lüftungsmaßnahmen entfernt werden. Viele Schadstoffe sind jedoch auch an Rußpartikeln gebunden und haben sich mit dem Ruß auf Einrichtungsgegenständen, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgelagert. Diese Schadstoffe können für Sie dann gefährlich werden, wenn Sie mit dem Ruß in Ihren Körper gelangen (einatmen von Rußpartikeln, Verschlucken von Rußpartikeln bei der Nahrungsaufnahme usw.). In abgekühltem Zustand sind Schadstoffe und Ruß nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind erfahrungsgemäß diese gebundenen, brandbedingten Schadstoffe nur dort nachweisbar, wo auch abgelagerte Brandverschmutzungen (Ruß) sichtbar sind. War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten.
War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen, sollten Sie zunächst unbedingt nachfolgende Informationen beachten:
- Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein verspüren,
  suchen Sie sofort einen Arzt auf! Eine Rauchvergiftung (Rauchgasintoxikation)
  kann lebensgefährlich sein!
- Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie Ihre Kinder nicht alleine!
- Betreten Sie vom Brand betroffene Räume erst, wenn sie erkaltet und gut durchlüftet
  sind. Ausgiebiges Lüften über einige Stunden ist erforderlich! Halten Sie, bevor Sie in
  Ihre Wohnung oder Ihr Haus zurückgehen, Rücksprache mit der Feuerwehr und der
  Polizei. Es kann Einsturzgefahr bestehen bzw. es können noch Ermittlungen der
  Polizei notwendig sein.
- Wurde nach Abschluss der Brandbekämpfung die Brandstelle durch die
  Polizei beschlagnahmt, darf diese nicht mehr betreten oder verändert werden.
- Halten Sie sich zunächst nur so lange wie unbedingt erforderlich in den betroffenen
  Räumen auf und vermeiden Sie eine Verschleppung von Ruß, Asche
  oder Brandrückständen in saubere Bereiche!
- Wenn Sie nicht Eigentümer des Brandobjektes sind, dann verständigen Sie sofort
  Ihren Vermieter oder den Eigentümer der Wohnung / des Hauses.
- Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine Hausratversicherung
  abgeschlossen haben,   setzen Sie sich so schnell wie möglich mit Ihrer Versicherung
  in Verbindung! Als Eigentümer des Hauses bzw. der Wohnung setzen Sie sich auch
  mit Ihrer Gebäudeversicherung in Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind!
- Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen, mögliche
  Sanierungsmaßnahmen bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen
  Versicherung ab!
- Ist Ihre Wohnung stark durch den Brand, durch Ruß oder Rauch betroffen, oder fühlen
  Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher, sollten Sie sich für
  die kommende Nacht nach Möglichkeit eine Unterkunft bei Verwandten oder
  Freunden suchen!
- Sollten sich bei der Suche nach einer Unterkunft Probleme ergeben, so wenden Sie
  sich bitte an uns, wir vermitteln Ihnen Hilfe.
- Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts aus Ihrer
  Wohnung mit! Vermeiden Sie die Verschleppung von Ruß!
- Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen aufbewahrt wurden oder   die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen sind, sollten Sie
  nicht mehr verwenden.
- Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten Zutritt. Sollte dies nicht
  mehr möglich sein, ist ein Schlüsseldienst oder die Feuerwehr / Polizei der richtige
  Ansprechpartner.



Hinweis:
Da jeder Brand anders ist, handelt es sich bei oben aufgeführten Punkten lediglich um Empfehlungen, nicht um eine Musterlösung die auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt.
Wir weisen darauf hin das aus den Empfehlungen keine Haftungsansprüche abgeleitet werden können !